Teilnehmen

Wir arbeiten daran Stellungnahmen direkt online zu verfassen - als Einzelperson oder als Organisation. Die Funktionen sind in aktiver Entwicklung. Gerne informieren wir dich, sobald sie verfügbar sind.

Möchtest du informiert bleiben?

Melde dich an, um dich in die Warteliste einzutragen.

Quelle
sh.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Laufend
14. November 2025 - 28. Februar 2026

Neues Gesundheitsgesetz für den Kanton Schaffhausen

Neues Gesundheitsgesetz für den Kanton Schaffhausen - Regierungsrat startet Vernehmlassung

Das kantonale Gesundheitsgesetz ist die Grundlage für die Organisation, die Steuerung und die Aufsicht des Gesundheitswesens im Kanton Schaffhausen. Die geplante Totalrevision des geltenden Gesundheitsgesetzes vom 21. Mai 2012 passt das kantonale Recht an das Bundesrecht an, schliesst bestehende Lücken und berücksichtigt aktuelle Entwicklungen, um die Gesundheitsversorgung zukunftsfähig zu gestalten.

Heute finden zahlreiche Bereiche des Gesundheitswesens ihre Grundlage im Bundesrecht. Insbesondere der Bereich der bewilligungspflichtigen Berufe und Betriebe bedarf aufgrund der geänderten übergeordneten Gesetzgebung einer umfassenden Revision. Eine wichtige Neuerung betrifft die klare Definition der Voraussetzungen für die Erteilung von Berufsausübungsbewilligungen im ambulanten Bereich.

Der Zweck der Bewilligung von Einrichtungen des Gesundheitswesens ist ‒ wie bei den Berufsausübungsbewilligungen ‒ vor allem der Patientenschutz. Spitäler, Pflegeheime und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens benötigen daher wie bisher eine Betriebsbewilligung, wobei die Anforderungen präzisiert wurden.

So nimmst du an der Vernehmlassung teil:

2

Schreibe deine Stellungnahme

Schreibe deine Stellungnahme und reiche sie bei der zuständigen Stelle ein. Konsultiere die ursprüngliche Publikation der Vernehmlassung für Instruktionen zur Teilnahme.

Die direkte Teilnahme über Demokratis ist derzeit nur bei ausgewählten Vernehmlassungen möglich. Wir arbeiten daran, dies auszuweiten. Abonniere unseren Newsletter, um über neue Möglichkeiten informiert zu werden.