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Die Richtplananpassung Windenergie umfasst inhaltliche und redaktionelle Aktualisierungen am Kapitel «VE2.3 Windenergie» im Themenbereich «Energie». Auslöser ist ein Postulat aus dem Jahr 2022, welches vom Kantonsrat Schaffhausen mit 45 zu 6 Stimmen für erheblich erklärt wurde. Darin wird der Regierungsrat beauftragt, bis Ende 2025 zu prüfen, ob die im betreffenden Richtplankapitel bislang auf Stufe «Vororientierung» eingetragenen Abstimmungsanweisungen der Windkraftstandorte «Hagenturm» (4-2-3/2) und «Randenhus» (4-2-3/3) zum Koordinationsstand «Festsetzung» hochgestuft werden können.
Ferner geht es um die räumliche Verortung der nunmehr insgesamt drei Windenergiegebiete im Kanton. Begründet wurde der Auftrag mit dem in Bau befindenden Rechenzentrum in der Gemeinde Beringen und dessen hohem Stromverbrauch. Der Mehrverbrauch des Rechenzentrums bedürfe eines stärkeren Windenergieausbaus, so dass der Anteil der Windenergie gemessen am Stromverbrauch des Kantons weiterhin rund 10 Prozent betrage. Mit dem Koordinationsstand «Festsetzung» wird die behördenverbindliche Grundlage für weitere Planungen und Realisierungen von Windkraftprojekten geschaffen.