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Der Regierungsrat hat den Entwurf zu einer Teilrevision des Steuergesetzes zur Vernehmlassung freigegeben. Hintergrund ist die Motion von Kantonsrat Rainer Schmidig «Zeitgemässe Abzüge in den Art. 35 und 37 des Gesetzes über die direkten Steuern». Die vorgeschlagene Umsetzung der Motion ist eine sinnvolle Ergänzung zum «Schaffhauser Standortförderungspaket».
Der Wohnort Schaffhausen wird für die Zielgruppe des Standortförderungspakets aus steuerlicher Sicht attraktiver, weil höhere Versicherungs- und Kinderabzüge allgemein Familien entlasten und damit gerade auch dem jüngeren Mittelstand (qualifizierte Fachkräfte, gut mittelständisches Einkommen) zu Gute kommen. Ob ergänzend zum Standortförderungspaket für eine weitere steuerliche Entlastung der Bevölkerung, insbesondere der Familien, Versicherungsabzüge und Kinderabzüge in höherem Umfang abgezogen werden sollen, wird die heute startende Vernehmlassung zeigen.